Die Stellung und Wirksamkeit des Amtes regelt der § 21 des Gesetzes vom Nationalrat der Slowakischen Republik Nr. 302/2001 der GS über die Selbstverwaltung von höheren Gebietseinheiten (Gesetz über die Selbstverwaltungsbezirke) in der Fassung von späteren Vorschriften.
Außer anderem genehmigt die Vertretung der höheren Gebietseinheit allgemein verbindliche Verordnungen, die auf dem Gebiet des Selbstverwaltungsbezirkes gültig und verbindlich sind.
Die Legislative der Slowakischen Republik mit Regelungen für die höheren Gebietseinheiten
das Gesetz n.302/2001 über Selbstverwaltung der höheren Landeskreisen Legt den rechtlichen Status des Bezirkes als einer Rechtlichen Person fest. Sitz und Gränzen des Bezirkes können nur durch Gesatz verändert werden. Organe des Bezirkes werden vom Verwaltungsrat und dem Vorsitzer des Bezirkes dargestellt. In Sachen der lokalen Selbstverwaltung untersteht der Bezirk nur Aufgaben die Gesetzen oder Internationalen Abkommen auskommen.
das Gesetz n.416/2001 über der Überweisung mancher Kompetenzen der Staatsorgane auf die Organe der Stadt und des Landesreis ( kleine Kompetenzgesetz) Pflegt die Überweisung mancher Kompetenzen von den Staatsorganen an die Selbstverwaltungsorgane der Stadt und das Bezirk. Der Selbstverwaltungsbezirk übt seine Kompetenzen entweder als ausschliesliche, dass sind Kompetenzen die vom Staat an ihm überwiessen worden, oder als Vollstrecker staatlicher Macht.
das Gesetz n. 446/2001 über den Besitz der höheren Selbstverwaltungsbezirke Im Zusammenhang mit der Kompetenzenüberweissung auf die Selbstverwaltung kamm es auch zur Überweisung des Besitzes der SR auf die Selbstverwaltung, die es bei Ausübungt Ihrer Agenda ausnützen wird. Das Gesetz regelt die Ausnützung des Besitzes und stellt den genauen Plan dessen was überwiesen wurde oder wird.
Der Haushaltsplan des Selbstverwaltungsbezirkes Prešov