Im Sinne des § 8 des Gesetzes Nr. 302/2001 der Satzung über Selbstverwaltung der höheren territorialen Einheiten (self-government Regionen handeln), in Fragen der territorialen Verwaltung eine selbstverwaltete Region machen kann allgemein verbindliche Entscheidung (im Folgenden: Entscheidung "), die nicht im Widerspruch muss mit die Verfassung der Slowakischen Republik, Verfassungsgesetze und internationale Vereinbarungen, mit denen die vom Nationalrat der Slowakischen Republik und dem zugestimmt wurden, wurden ratifiziert und verkündet in der Weise durch das Gesetz definiert, mit Handlungen und Entscheidungen der Regierung.
Ein Urteil wird durch die Veröffentlichung seiner vollen Wortlaut auf der offiziellen Bord der Selbstverwaltung Region angekündigt. Die Veröffentlichung ist ein Zustand, der seine Gültigkeit, außerdem das Urteil wird auch vor Ort durch die üblichen Mittel veröffentlicht.